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FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Familien

Sie haben Fragen zur Thüringer Familien-App? In unserem FAQ-Bereich gibt es die passenden Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

Die Thüringer Familien-App ist eine Anwendung für Ihr Smartphone und bündelt Informationen zu familienfreundlichen Angeboten aus ganz Thüringen. Sie umfasst Leistungen aus den Bereichen Familie, Bildung, Leben, Gesundheit, Soziales, Tourismus, Freizeit und Kultur.

Die Thüringer Familien-App wird im Auftrag des Freistaates Thüringen entwickelt. Verantwortlich für die Umsetzung der Thüringer Familien-App ist das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Anbieter

Sie haben Fragen zur Thüringer Familien-App? In unserem FAQ-Bereich gibt es die passenden Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an Familien-App@tmsgaf.thueringen.de.

Sie können mit Ihrem familienfreundlichen Angebot Teil der Familien-App werden, sofern dieses unsere Nutzungs- und Teilnahmebedingungen erfüllen.

Wenn Sie mit Ihren Angeboten Teil der Thüringer Familien-App werden möchten, müssen Sie vorerst nichts weiter tun, als das Anbieterformular in unserem Anbieter-Bereich auszufüllen. Informieren Sie sich hierzu vorab über unsere Zugangswege.

Anschließend erhalten Sie eine automatisierte Begrüßungsmail mit einer Ticketnummer (#000). Diese Benachrichtigung ist systembedingt auf Englisch. Wir bearbeiten Ihre Anfrage so schnell wie möglich in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen.

Sie müssen daraufhin nichts weiter tun, außer die Information über eine erfolgreiche Anbieterprüfung seitens des Ministeriums (TMSGAF) abzuwarten. Diese senden wir bei Erfüllung der Nutzungs- und Teilnahmebedingungen der App an die von Ihnen im "Anbieter werden"-Formular angegebene E-Mail Adresse, zeitgleich mit den Zugangsdaten für Ihren gewählten Zugangsweg. Anschließend können Sie umgehend mit der Angebotseinstellung beginnen.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Freigabe von interessierten Trägern, Einrichtungen und Organisationen („Anbietern“) sowie die Aufnahme von Inhalten dieser in die App.